Kosten und Beiträge

Vor Vermittlungsabschluss ist jede Serviceleistung unsererseits kostenlos und unverbindlich. Wir garantieren Ihnen ab dem Vermittlungsabschlusses, dass wir auch in der Zukunft unsere Preise nicht ändern, auch im Falle, dass unsere Preisliste geändert wird. Die Gesamtkosten für Klienten setzen sich wie folgt zusammen:

Einmalige Kosten

Gebühr

  • Einmalige Gebühr bei Vermittlung von 2 Personen €250,--
  • Einmalige Gebühr bei Vermittlung von 1 Person €125,--
  • Kurzzeitbetreuung nach Absprache

In der Gebühr sind folgende Leistungen enthalten:

  • Vermittlung von 1 bzw. 2 Personenbetreuer/Innen
  • Festlegung der tatsächlichen täglichen Honorarkosten für die Betreuung
  • Erstellung aller Verträge, die mit der Abwicklung der Vermittlung verbunden sind (Fragebogen, Vermittlungsvertrag, Werkvertrag.)
  • Organisation der An- und Abreise der Betreuerin/In
  • Persönliche Einführung der Betreuungspersonen in die Familie
  • Unterstützung bei allen Unklarheiten zwischen dem Auftraggeber/In oder der hilfsbedürftigen Person und der Betreuungsperson
  • Beratung im Pflegebereich
  • Pflegedokumentation
  • ... und einiges mehr!

Honorarkosten

Die Honorarkosten für den Betreuer/Innen richten sich nach der Qualifikation der Betreuungsperson, nach der jeweiligen Pflegestufe und der Betreuungssituation des Klienten. Die Hilfstätigkeit erfolgt zwischen der hilfsbedürftigen Person und dem Betreuer/In auf gewerblicher Basis mit Werksvertrag. Die Tagesgebühr für 24 Std Pflegbetreuung variiert zwischen €55,-- und € 99,--

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten stellen die Kosten dar, die bei der An- und Abreise der Betreuer/Innen zwischen ihrem Heimatort und dem Wohnort der zu betreuenden Klienten anfallen. Für die An- und Abreise ist jeweils ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von €70,-- bis €80,-- pro Fahrt sprich hin und retour und pro Person zu bezahlen. Die Höhe der Fahrkosten hängt von der konkreten Entfernung ab.

Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung

Da die Personenbetreuer/Innen ihre Tätigkeit gewerblich ausüben, sind sie daher in Österreich Sozialversichert (Kranken- Unfall- und Pensionsversichert) und müssen daher die monatliche Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung zahlen. Diese betragen derzeit €185,47 pro Personenbetreuer/In (vorläufiger Mindestkosten Stand 2017) und müssen von dem Klienten bzw. der zu betreuenden Person übernommen werden.


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