Die Personenbetreuer/Innen werden vom von unseren Fahrdienst gebracht und von einem Mitarbeiter/Innen zu einem vereinbarten Termin persönlich bei Ihnen vorgestellt und in die Familie eingeführt. Bei diesem Termin würde ich darum bitten das Familienangehörige anwesend sind, um die wichtigsten Anweisungen bezüglich der Betreuung und der Haushaltsführung zu besprechen.
Die Personenbetreuer/Innen werden sich im 2-Wochen und 4-Wochen-Rhythmus abwechseln, wie Vertraglich festgehalten und auf den Klienten abgestimmt. Die Ablöse erfolgt an einem vereinbarten Wochentag Dienstag und Donnerstag.
- An- und Abreise – Betreuerwechsel
Die An- und Abreise der Personenbetreuer/Innen erfolgt über eine verlässliche Fahrgemeinschaft, die einen nahtlosen Betreuer/Innenwechsel Dienstag und Donnerstag gewährleistet. Die Fahrtkosten der Personenbetreuer/Innen müssen von zu Pflegenden Person/Auftraggeber getragen werden – die Höhe der Fahrtkosten ist von der konkreten Entfernung abhängig und wird im Vermittlungsauftrag festgelegt.
- Kost und Logis
Verpflegung und Unterkunft werden vom Auftraggeber dem Personenbetreuer/Innen im Haushalt der hilfsbedürftigen Person als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die Personenbetreuer/Innen wohnen in einem separaten Zimmer und dürfen Wohnzimmer, Bad, WC sowie Küche mitbenutzen.
- Austausch
Sollten die hilfsbedürftige Person mit dem Personenbetreuer/In aus triftigen Gründen unzufrieden sein, sollte dem guten Betreuungsverhältnis eine unüberwindbare Antipathie im Wege stehen oder wiederholte Verstöße gegen die getroffenen Vereinbarungen vorkommen, kann der Austausch der Personenbetreuer/In veranlasst werden. Dieser Austausch ist auch berechtigt, wenn der Personenbetreuer/In aus nachvollziehbaren Gründen unzufrieden ist. Das Betreuungspersonal wird mit einer Setzung binnen einer Woche Ausgetauscht.
- Beendigung der Betreuung
In der Regel wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, der von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden kann. Eine sofortige Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt. Mit dem Ableben der pflegebedürftigen Person endet der Vertrag automatisch.
- Ausgänge und Freizeit
Für die Betreuer/Innen sollte eine tägliche Freizeit von 2 – 3 Stunden gewährleistet sein. Die Ausgänge sind grundsätzlich vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person abhängig und zu beachten. Der Umfang der Freizeit und die Zeiten werden im Voraus mit Ihnen vereinbart.